Wie funktioniert das Lohnmostverfahren ohne Zuzahlung?
Im Lohnmostverfahren ohne Zuzahlung erhalten Sie von uns für
100 kg Obst 12 Flaschen Apfelsaft (klar oder naturtrüb)
Diese Verrechnungsmöglichkeit ist (lt. Vorschrift) nur mit Apfelsaft möglich. Wir kaufen keine Äpfel und wir können den Obstwert auch nicht mit anderen Getränken verrechnen.
Alle oben aufgeführten Preise beinhalten bereits die gesetzl. MwSt. von z.Z. 19 %.
