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Wie funktioniert das Lohnmostverfahren mit Zuzahlung?

Ab September haben wir wieder jeden Dienstag und jeden Donnerstag von

8°° - 12°° Uhr und
von 14°° - 18°° Uhr Obstannahme.

Bei abgewogene Äpfeln geht es an der Waage relativ schnell, ansonsten bitten wir um ein wenig Geduld. Lose Ware, z.B. auf Pkw-Anhängern, bitte vorher wiegen lassen. Wiegekarten mit Leer- und Vollgewicht werden von uns anerkannt.

Das Gewicht der gelieferten Äpfel wird auf einem Obstgutschein notiert und Ihrem Lohnmostkonto gutschreiben. Der Saft kann ganz nach Belieben sofort mitgenommen oder im Laufe des Jahres in Teilpartien abgeholt werden. Nach jeder Abholung bekommen Sie einen Kassenbon, der Ihnen immer aktuelle Auskunft über Ihr Obstguthaben gibt.

Für 100 kg Äpfel erhalten Sie 80 Flaschen Apfelsaft (klar oder naturtrüb) in der 0,7 Ltr. Flasche. Gegenüber dem regulären Verkaufspreis 

sparen Sie also im Lohnmostverfahren
bei 80 Flaschen ganze 56,00 Euro.

Außer Apfelsaft haben wir natürlich auch andere Fruchtsäfte im Sortiment für die die Umrechnungsformel (80 Flaschen für 100 kg) ebenso gilt. Die Ersparnis liegt hier bei ca. 30 Cent pro Flasche. Sie sehen, dass wir uns im Lohnmostbereich sehr viel Mühe geben, um Ihre Mühe bei der Anlieferung der Äpfel entsprechend zu belohnen.

Alle oben aufgeführten Preise beinhalten bereits die gesetzl. MwSt. von z.Z. 16 %.

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